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Weltgesundheitsorganisation - Regionalbüro für Europa:
‘Gesundheit für Alle’ - 21 Ziele für das 21. Jahrhundert
Ziel 3: Ein gesunder Lebensanfang
Bis zum Jahr 2020 sollten sich alle Neugeborenen, Säuglinge
und Kinder im Vorschulalter in der Region einer besseren Gesundheit erfreuen,
damit sie gesund ihr Leben beginnen können.
Teilziele:
3.1 Alle Mitgliedstaaten sollten für einen besseren Zugang
zu bedarfsgerechten reproduktionsmedizinischen Diensten sowie zu einer
Schwangerschaftsvorsorge und -fürsorge und einer Gesundheitsversorgung
für Kinder sorgen.
3.2 In keinem Land sollte die Säuglingssterblichkeitsrate
über 20 pro 1000 Lebendgeburten liegen; Länder mit Sterblichkeitsraten
unter 20 sollten sich bemühen, die Rate auf 10 oder weniger zu reduzieren.
3.3 In Ländern, in denen die Säuglingssterblichkeitsrate
unter 10 pro 1000 Lebendgeburten liegt, sollte der An-teil der Neugeborenen,
die ohne angeborene Krankheiten oder Behinderungen zur Welt kommen, erhöht
werden.
3.4 Bei Kindern unter 5 Jahren sollten Mortalität
und Behinderungen infolge von Unfällen und Gewalteinwir-kung um mindestens
50% reduziert werden.
3.5 Der Anteil der Kinder, die mit einem Geburtsgewicht
von weniger als 2500g zur Welt kommen, sollte um mindestens 20% gesenkt
werden, und die bestehenden Unterschiede zwischen den einzelnen Ländern
sollten signifikant verringert werden.
Dieses Ziel läßt sich erreichen, wenn:
- die Mitgliedstaaten in das soziale und wirtschaftliche Wohlergehen
von Eltern und Familien investieren und Konzepte umsetzen, die ein stützendes
familiäres Umfeld schaffen, in dem Kinder erwünscht sind und
gute Voraussetzungen für Elternschaft bestehen, um allen Kindern einen
gesunden Lebensanfang zu sichern;
- die Mitgliedstaaten eine umfassende Politik verfolgen und
auf lokaler Ebene gemeindenahe Programme vorsehen, um bedarfsgerechte Dienste
für Familienplanung und reproduktive Gesundheit sicherzustellen;
- der Gesundheit von Frauen in der nationalen und kommunalen
Politik hohe Priorität beigemessen wird;
- integrierte primäre Gesundheitsversorgungsdienste folgendes
umfassen: eine breite Palette von Familienplanungsdiensten, eine auf unentbehrlichen
Technologien basierende Perinatalversorgung, Gesundheitsförderung
für Kinder, Prävention von Kinderkrankheiten – u. a. Immunisierung
von mindestens 95% der Säuglinge und Kleinkinder – sowie die bedarfsgerechte
Behandlung kranker Kinder;
- die Politik, das soziale Umfeld und das Gesundheitswesen Maßnahmen
zur Stillförderung anregen und unter-stützen, so daß mindestens
60% der Neugeborenen wenigstens in den ersten sechs Lebensmonaten gestillt
werden;
- durch gesetzgeberische Instrumente unterstützte gemeindenahe
Maßnahmen darauf abzielen, die Zahl der mißbrauchten, mißhandelten,
verlassenen oder marginalisierten Kinder drastisch zu verringern;
- Eltern die Mittel und Befähigung haben, ihre Kinder in
einem sozialen Umfeld, das die Rechte des Kindes schützt, aufzuziehen
und zu umsorgen;
- die Kommunalbehörden Familien unterstützen, indem
sie für eine sichere, fürsorgliche Umwelt und gesundheitsfördernde
Einrichtungen zur Betreuung von Kindern sorgen;
- die mit Fragen der Erziehung, Gesundheit und des Gemeinwohls
befaßten Sektoren zusammenarbeiten, um die Entwicklung von Säuglingen
und Kleinkindern in Zeiten familiärer Krisen zu unterstützen;
- Bemühungen unternommen werden, um die Öffentlichkeit
über Entwicklungen in der Gentechnik, die dadurch gebotenen Möglichkeiten
und die jeweiligen ethischen Implikationen zu informieren.
© Maximilian Rieländer
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erstellt: 18.05.1999
aktualisiert:
27.10.2003
© Maximilian Rieländer
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