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Weltgesundheitsorganisation - Regionalbüro für Europa:
‘Gesundheit für Alle’ - 21 Ziele für das 21. Jahrhundert
Ziel 10: Eine gesunde und sichere natürliche Umwelt
Bis zum Jahr 2015 sollte die Bevölkerung der Region in einer
mehr Sicherheit bietenden natürlichen Umwelt leben, in der die Exposition
gegenüber Gesundheitsgefährdenden Schadstoffen die international
vereinbarten Standards nicht übersteigt.
Teilziele:
10.1 Die Exposition der Bevölkerung gegenüber gesundheitsgefährdenden
physikalischen, mikrobiellen und che-mischen Schadstoffen im Wasser, in
der Luft, im Abfall und Boden sollte wesentlich verringert werden, entsprechend
den in nationalen Aktionsplänen für Umwelt und Gesundheit vorgesehenen
Zeitplänen und Verringerungsraten.
10.2 Die Bevölkerung sollte universellen Zugang zu Trinkwasser
in ausreichender Menge und von einwandfreier Qualität haben.
Dieses Ziel läßt sich erreichen, wenn:
- nationale, regionale und lokale Aktionspläne zur Prävention
und Verringerung umweltbedingter Gesundheitsrisiken entwickelt und umgesetzt
werden und geeignete rechtliche und wirtschaftliche Instrumente eingesetzt
werden, um den Konsum zu drosseln und den Müllanfall und die Umweltverschmutzung
zu reduzieren;
- die Luftgüte in städtischen Ballungsgebieten durch
Eindämmung der von der Industrie, dem Verkehr und den Haushalten ausgehenden
Umweltverschmutzung so weit verbessert wird, daß sie den WHO-Luftgüteleitlinien
entspricht;
- Maßnahmen getroffen werden, um die Versorgung aller
Haushalte mit Trinkwasser, das den WHO-Leitlinien für Wassergüte
entspricht, sicherzustellen und wenn die globalen Wassermanagementpraktiken,
u. a. Überwachung der Gewässerverschmutzung, verstärkt werden;
- geeignete Abwassermanagementsysteme vorgesehen werden, u.
a. zur Sammlung, Behandlung und Endbeseitigung aller Abwässer;
- die Abfallerzeuger Systeme vorsehen, die eine geordnete Abfallsammlung
und -behandlung sicherstellen, u. a. durch Konzepte und Strukturen zur
Wiederverwertung von Abfällen und Minimierung des Abfallaufkommens;
- Katastrophen- und Kapazitätspläne für alle
Kernkraftwerke entwickelt und Sicherheitsstandards unter Anwendung der
jeweils besten Technologien durchgeführt werden;
- internationale Übereinkommen wie z. B. die Konventionen
über grenzüberschreitende Gewässer, biologische Vielfalt,
Klimaveränderungen, weiträumige grenzüberschreitende Luftverschmutzung
und den Schutz der Ozonschicht umgesetzt werden;
- adäquate Kapazitäten zur Überwachung von umweltbedingten
Gesundheitsgefahren aufgebaut werden und wenn in bezug auf die Umweltverschmutzung
und gesundheitlichen Auswirkungen regelmäßig Daten gesammelt,
Monitoringtätigkeiten durchgeführt und die entsprechenden Ergebnisse
uneingeschränkt bekanntgemacht werden;
- die Öffentlichkeit stärker für Fragen der nachhaltigen
Entwicklung und des Umweltschutzes sensibilisiert wird.
© Maximilian Rieländer
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erstellt: 18.05.1999
aktualisiert:
27.10.2003
© Maximilian Rieländer
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