Aufsatz für den Fachbereich Gesundheitspsychologie im BDP 2001
Im Bereich der Selbsthilfeförderung können Psychologinnen und Psychologen -
neben anderen Gesundheitsberufen, Pädagogen, Sozialwissenschaftlern u.a. -
vorwiegend über Selbsthilfe-Kontaktstellen und -Organisationen berufstätig sein,
und zwar in folgenden Einsatzbereichen:
- Leitung von Selbsthilfekontaktstellen
- Geschäftsführung und fachliche Mitarbeit in Selbsthilfeorganisationen
- Vorträge und Workshops für einzelne Selbsthilfegruppen
- Expertenfunktion für bestimmte Themenstellungen (z.B. psychische Probleme,
Psychosomatik) mit daraus resultierenden Aufgaben z.B. Referententätigkeit,
Pressearbeit, Veröffentlichungen, Informations- und Beratungsaufgaben
- Gruppenberatung (in Ausnahmefällen, vor allem in Startphasen, vor allem für
Gruppen zu psychischen Störungen)
- Supervision
- Schulung von Multiplikatoren zum Thema Selbsthilfe
- Forschungstätigkeiten zum Thema Selbsthilfe
Psychologinnen und Psychologen können in Kooperationsgesprächen mit LeiterInnen
von Selbsthilfekontaktstellen und -Organisationen ihre freiberuflichen (meist
nebenberufliche) Angebote zur Unterstützung von Selbsthilfegruppen darstellen.
Teilweise lassen sich auch für spezifische Unterstützungsprojekte finanzielle
Mittel beantragen.
Nach § 20 SGB V, Abs. 4 sollen die Krankenkassen Selbsthilfegruppen,
-organisationen und -kontaktstellen fördern, die sich die Prävention (=
Sekundär- bzw. Tertiärprävention) oder die Rehabilitation von Versicherten zum
Ziel gesetzt haben. Für diese Aufgaben sollen die Krankenkassen pro Versicherten
pro Jahr einen Betrag von 1 DM ausgeben.
Die Krankenkassen haben einheitliche
Grundsätze zur Selbsthilfeförderung
verabschiedet. Die Praxis der
finanziellen Unterstützung ist bisher bei den einzelnen Krankenkassen und in den
einzelnen Regionen recht unterschiedlich; es pauschale Förderungen und
Projektförderungen. Die finanzielle Unterstützung hat nach bisherigen
Schätzungen im Jahre 2000 noch längst nicht den gesetzlichen Sollwert erreicht
(vgl. NAKOS-Info März 2001). Bisher ist es nur in wenigen Bundesländern bzw.
Kommunen gelungen, die Gelder der verschiedenen Kassen in einem Pool
zusammenzuführen und von einer Stelle, die diese Gelder zentral bewirtschaftet,
z.B. eine Selbsthilfekontaktstelle auf Landesebene, nach Antragstellungen dann
an einzelne Gruppen zu verteilen.
Zusätzliche berufliche Möglichkeiten für einzelne Berufsgruppen ergeben sich im
Bereich der Selbsthilfeförderung wohl erst dann, wenn die finanzielle
Unterstützung von Selbsthilfe-Kontaktstellen und -Organisationen durch
Krankenkassen sich deutlich mehr dem gesetzlichen Sollwert annähert.
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