Aufsatz für den Fachbereich Gesundheitspsychologie im BDP 2001
Die Förderung von Einrichtungen zur Verbraucher- und Patientenberatung vor, die
gesundheitliche Information, Beratung und Aufklärung von Versicherten leisten,
ist eine neue gesetzliche Aufgabe nach § 65b SGB V. Diese Einrichtungen werden
im Rahmen von Modellvorhaben mit jährlich insgesamt 10 Millionen Deutsche Mark
gefördert.
Das Handlungsfeld der
Verbraucher- und Patientenberatung ist von der Gesetzlichen Krankenversicherung
für eine Ausschreibung im Jahr 2000 folgendermaßen definiert:
- Medieneinsatz bei der Verbraucher- und Patientenberatung, vor allem moderne
Informationstechnologie
- Struktur- und Transparenzinformationen, d. h. Wegweiserfunktion, Informationen
über Leistungsanbieter, Versorgungswege, Behandlungsmethoden etc.
- Bedarfsanalyse des Beratungsbedarfs
291 neutrale und unabhängige Einrichtungen haben sich an dieser Ausschreibung
beteiligt. Viele dieser Institutionen haben schon Patientenberatungen angeboten,
z.B. in freien Vereinen, Gesundheitsläden und in Organisationen der
Wohlfahrtsverbände und des Verbraucherschutzes. 31 dieser Einrichtungen erhalten
finanzielle Förderungen für ihre Modellprojekte zur Patientenberatung. (Zur
Liste dieser Einrichtungen)
Der Bereich der Patientenberatung wird sich in Kürze deutlich ausdehnen; viele
Einrichtungen werden Angebote zur Patientenberatung weiter ausbauen. Dies
ist ein sinnvolles Tätigkeitsfeld für angestellte und freiberufliche
Psychologinnen und Psychologen, vor allem wenn sie Berufserfahrungen aus
Beratungsbereich, Gesundheitsförderung oder Verbraucherschutz mitbringen.
Aufgaben im Feld der Patientenberatung sind:
- Beratungsangeboten konzeptionieren, etablieren und evaluieren
- Fortbildungen und Supervisionen für BeraterInnen
- Beratungs- und Medienarbeit für Patienten mit psychischen Störungen
- Öffentlichkeitsarbeit zu typischen Patientenproblemen und zu psychischen
Problemen
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