"Gesundheit für alle im 21. Jahrhundert"

Weltgesundheitsorganisation - Regionalbüro für Europa:

‘Gesundheit für Alle’ - 21 Ziele für das 21. Jahrhundert

Ziel 2:  Gesundheitliche Chancengleichheit

Bis zum Jahr 2020 sollte das Gesundheitsgefälle zwischen sozioökonomischen Gruppen innerhalb der Länder durch eine wesentliche Verbesserung der Gesundheit von benachteiligten Gruppen in allen Mitgliedsstaaten um mindestens ein Viertel verringert werden.

Teilziele: 

2.1  Das Gefälle in der Lebenserwartung zwischen sozioökonomischen Gruppen sollte um mindestens 25% reduziert werden. 

2.2   Die Werte für die wichtigsten Indikatoren von Morbidität, Behinderungen und Mortalität sollten sich auf dem sozioökonomischen Gefälle gleichmäßiger verteilen. 

2.3   Sozioökonomische Bedingungen, die die Gesundheit beeinträchtigen, vor allem Unterschiede im Einkommen, im Bildungsstand und im Zugang zum Arbeitsmarkt, sollten wesentlich verbessert werden. 

2.4   Der Anteil der in Armut lebenden Bevölkerung sollte erheblich verringert werden. 

2.5  Personen mit besonderen Bedürfnissen aufgrund ihrer gesundheitlichen, sozialen oder wirtschaftlichen Si-tuation sollten vor gesellschaftlicher Ausgrenzung geschützt werden und ungehinderten Zugang zu bedarfsgerechter Versorgung erhalten. 

Dieses Ziel läßt sich erreichen, wenn:

  • die Politik in bezug auf ihre Auswirkungen auf die Chancengleichheit beurteilt wird, geschlechtsspezifische Besonderheiten berücksichtigt und den im Hinblick auf Einkommen, Dienste und soziale Sicherheit benachteiligten Gruppen höhere Priorität beimißt; 
  • durch politische – einschließlich steuerpolitischer – Maßnahmen sichergestellt wird, daß der Zugang zu Bildung und anderen gesellschaftlichen Gütern nicht vom Einkommen abhängt; 
  • Politik und Gesetzgebung darauf abzielen, die Bestimmungen der Vereinten Nationen über Menschenrechte, einschließlich der Rechte von Frauen und Kindern, und spezifische Vereinbarungen und Regelungen zu den Rechten von Behinderten, Migranten und Flüchtlingen umzusetzen; 
  • alle Sektoren der Gesellschaft ihren Teil der Verantwortung für den Abbau sozialer und wirtschaftlicher Ungleichheiten und für die Minderung der entsprechenden gesundheitlichen Folgen übernehmen; 
  • öffentliche, private und freiwillige Ressourcen zur Verfügung stehen, um den sozialen und gesundheitlichen Erfordernissen der am meisten gefährdeten Gruppen der Gesellschaft zu entsprechen und allen, die dies benötigen, Zugang zu bedarfsgerechter, akzeptabler und nachhaltiger Versorgung zu verschaffen; 
  • die Mitgliedstaaten ihre Gesundheitsinformationssysteme verbessern und harmonisieren, um wichtige sozioökonomische Variablen zu erfassen und deren Zusammenhang mit dem Gesundheitszustand zu analysieren. 

 © Maximilian Rieländer  

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erstellt: 18.05.1999

aktualisiert: 27.10.2003

© Maximilian Rieländer

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