"Gesundheit für alle im 21. Jahrhundert"

Weltgesundheitsorganisation - Regionalbüro für Europa:

‘Gesundheit für Alle’ - 21 Ziele für das 21. Jahrhundert

Ziel 10:  Eine gesunde und sichere natürliche Umwelt 

Bis zum Jahr 2015 sollte die Bevölkerung der Region in einer mehr Sicherheit bietenden natürlichen Umwelt leben, in der die Exposition gegenüber Gesundheitsgefährdenden Schadstoffen die international vereinbarten Standards nicht übersteigt. 

Teilziele: 

10.1 Die Exposition der Bevölkerung gegenüber gesundheitsgefährdenden physikalischen, mikrobiellen und che-mischen Schadstoffen im Wasser, in der Luft, im Abfall und Boden sollte wesentlich verringert werden, entsprechend den in nationalen Aktionsplänen für Umwelt und Gesundheit vorgesehenen Zeitplänen und Verringerungsraten. 

10.2 Die Bevölkerung sollte universellen Zugang zu Trinkwasser in ausreichender Menge und von einwandfreier Qualität haben. 

Dieses Ziel läßt sich erreichen, wenn:

  • nationale, regionale und lokale Aktionspläne zur Prävention und Verringerung umweltbedingter Gesundheitsrisiken entwickelt und umgesetzt werden und geeignete rechtliche und wirtschaftliche Instrumente eingesetzt werden, um den Konsum zu drosseln und den Müllanfall und die Umweltverschmutzung zu reduzieren; 
  • die Luftgüte in städtischen Ballungsgebieten durch Eindämmung der von der Industrie, dem Verkehr und den Haushalten ausgehenden Umweltverschmutzung so weit verbessert wird, daß sie den WHO-Luftgüteleitlinien entspricht; 
  • Maßnahmen getroffen werden, um die Versorgung aller Haushalte mit Trinkwasser, das den WHO-Leitlinien für Wassergüte entspricht, sicherzustellen und wenn die globalen Wassermanagementpraktiken, u. a. Überwachung der Gewässerverschmutzung, verstärkt werden; 
  • geeignete Abwassermanagementsysteme vorgesehen werden, u. a. zur Sammlung, Behandlung und Endbeseitigung aller Abwässer; 
  • die Abfallerzeuger Systeme vorsehen, die eine geordnete Abfallsammlung und -behandlung sicherstellen, u. a. durch Konzepte und Strukturen zur Wiederverwertung von Abfällen und Minimierung des Abfallaufkommens; 
  • Katastrophen- und Kapazitätspläne für alle Kernkraftwerke entwickelt und Sicherheitsstandards unter Anwendung der jeweils besten Technologien durchgeführt werden; 
  • internationale Übereinkommen wie z. B. die Konventionen über grenzüberschreitende Gewässer, biologische Vielfalt, Klimaveränderungen, weiträumige grenzüberschreitende Luftverschmutzung und den Schutz der Ozonschicht umgesetzt werden; 
  • adäquate Kapazitäten zur Überwachung von umweltbedingten Gesundheitsgefahren aufgebaut werden und wenn in bezug auf die Umweltverschmutzung und gesundheitlichen Auswirkungen regelmäßig Daten gesammelt, Monitoringtätigkeiten durchgeführt und die entsprechenden Ergebnisse uneingeschränkt bekanntgemacht werden; 
  • die Öffentlichkeit stärker für Fragen der nachhaltigen Entwicklung und des Umweltschutzes sensibilisiert wird. 

 © Maximilian Rieländer  

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erstellt: 18.05.1999

aktualisiert: 27.10.2003

© Maximilian Rieländer

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